A1

Jugenderholungsmaßnahmen mit finanziell schwächer Gestellten

Aus der Tabelle unten können Sie ersehen, ob Sie einen Zuschuss aus dem Landesjugendplan erhalten können:

Ehepaar/Lebensgemeinschaft Alleinerziehend
Anzahl der Personen
Einkommensgrenze Einkommensgrenze (Beamte) Einkommensgrenze Einkommensgrenze (Beamte)
2 Personen - - 1.689,00 Euro 1.589,00 Euro
3 Personen 2.327,00 Euro 2.188,00 Euro 1.992,00 Euro 1.873,00 Euro
4 Personen 2.630,00 Euro 2.472,00 Euro 2.294,00 Euro 2.157,00 Euro
5 Personen 2.932,00 Euro 2.756,00 Euro 2.597,00 Euro 2.441,00 Euro
6 Personen 3.235,00 Euro 3.040,00 Euro 2.899,00 Euro 2.725,00 Euro
7 Personen 3.538,00 Euro 3.324,00 Euro 3.202,00 Euro 3.009,00 Euro
8 Personen 3.840,00 Euro 3.608,00 Euro 3.505,00 Euro 3.293,00 Euro
9 Personen 4.143,00 Euro 3.892,00 Euro 3.807,00 Euro 3.577,00 Euro

Landesjugendplan 2024

Hinweise für die Antragsteller: Das Land Baden-Württemberg gewährt im Rahmen des Landesjugendplans Kindern und Jugendlichen zwischen 6 und 18 Jahren aus finanziell schwächer gestellten Familien Zuschüsse, um in Freizeitheimen und Zeltlagern der Jugendverbände einen Erholungsurlaub verbringen oder an Jugendgruppenfahrten teilnehmen zu können. Die staatliche Zuwendung beträgt pro Tag und Teilnehmer bis zu 20,00 €. Die Prüfung der Einhaltung der untenstehenden Einkommensgrenzen und damit die endgültige Entscheidung über die Gewährung des beantragten Zuschusses kann vom Regierungspräsidium aus verfahrenstechnischen Gründen erst mit der Prüfung des Verwendungsnachweises, d.h. nach dem Ende der Jugenderholungsmaßnahme vorgenommen werden.

Vordruck A1

Antrag

auf Gewährung eines Zuschusses zur Teilnahme an einer

Jugenderholungsmaßnahme

mit finanziell schwächer Gestellten

Soweit über die Verbandszentralen Sammelverwendungsnachweise eingereicht werden, verbleibt dieser Vordruck bei den Verbandszentralen. Die Regierungspräsidien können die Anträge jederzeit prüfen (Stichprobe).

Persönliche Angaben des Antragstellers bzw. des Sorgeberechtigten

IBAN:
BIC:
Bank:
Überweisung erfolgt durch Veranstalter, Bankverb. wird nicht durch das RP geprüft
Beamter: Ja
Nein
Beamter: Ja
Nein
Anrede
Vorname
Nachname
Geburtsdatum
7. Ich/wir erhalten Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Arbeitslosengeld II) nach dem SGB II und versichern die Richtigkeit der Angaben:

Angaben zum Haushalt und Einkommen (bitte nur ausfüllen, wenn Nummer 7 nicht zutrifft):
Zahl aller zum Haushalt gehörenden Personen (Kinder und Erwachsene):
Das monatliche Gesamtbruttoeinkommen übersteigt nicht den von mir angekreuzten Betrag:
Ehepaar/Lebensgemeinschaft: Einkommensgrenze bis zu:
2.327,-2.188,-
2.630,-2.472,-
2.932,-2.756,-
3.235,-3.040,-
3.538,-3.324,-
3.840,-3.608,-
4.143,-3.892,-
Alleinerziehend: Einkommensgrenze bis zu:
1.689,-1.589,-
1.992,-1.873,-
2.294,-2.157,-
2.597,-2.441,-
2.899,-2.725,-
3.202,-3.009,-
3.505,-3.293,-
3.807,-3.577,-
Wichtig: Das Bruttoeinkommen eines Haushaltes setzt sich zusammen aus Löhnen und Gehältern, Entgeltersatzleistungen der Agentur für Arbeit, Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit und Gewerbebetrieb, aus Kapitalvermögen sowie aus Vermietungen und Verpachtungen. Kindergeld wird nicht dazugerechnet.

Angaben zur Erholungsmaßnahme
Tage

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